Straßensperrungen zum Küferfest 2025
Von Mittwoch, 30. Juli 2025, etwa ab 17:00 Uhr, bis einschließlich Sonntag, 3. August 2025, gegen 16:00 Uhr, müssen sich Anwohnerinnen und Anwohner sowie Besucherinnen und Besucher auf Verkehrseinschränkungen im Stadtzentrum einstellen. Grund dafür ist das Heidenheimer Küferfest, das auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Gäste anzieht und zugleich besondere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich macht. Im genannten Zeitraum werden daher die Grabenstraße, die Christianstraße und die Hauptstraße vollständig gesperrt.
Weitere betroffene Straßen
Von den Einschränkungen betroffen sind auch die angrenzenden Bereiche. So ist die Zufahrt in die Hintere Gasse, die Grabenstraße, die Hauptstraße, die Christianstraße, die Pfluggasse, die Ratsgasse sowie die Traubengasse nicht möglich.
Zufahrtsregelung für Anlieger und Lieferverkehr
Für Anliegerinnen, Anlieger und den Lieferverkehr gilt ein tägliches Zeitfenster zwischen 1:00 Uhr und 10:00 Uhr, in dem die Zufahrt zur Grabenstraße erlaubt ist. Diese ist ausschließlich über die Brenzstraße (B466) erreichbar, eine Zufahrt über die Marienstraße ist in diesem Zeitraum nicht gestattet.
Ausnahmegenehmigungen und Abschlepphinweis
Personen mit einer gültigen Ausnahmegenehmigung für eine der betroffenen Straßen dürfen diese bis spätestens eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn befahren. Nach Ablauf dieser Frist ist die Zufahrt untersagt. Fahrzeuge, die sich dann noch im gesperrten Bereich befinden, werden kostenpflichtig abgeschleppt.

