13. Mai 2026 / Aus aller Welt

130 sexualisierte Straftaten - Kinderarzt angeklagt

Ein Kinderarzt in Brandenburg ist wegen 130 Fällen sexualisierter Straftaten angeklagt. Viele Taten sollen während seiner Dienstzeit im Krankenhaus geschehen sein.

Ein Kinderarzt der Havelland-Kliniken wird wegen sexuellen Missbrauchs angeklagt. (Archivbild)
Veröffentlicht am 13. Mai 2026 um 21:17 Uhr

Ein Kinderarzt an einer Klinik im Havelland in Brandenburg wird wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in 130 Fällen angeklagt. Hierzu zählen unter anderem die Vorwürfe des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Vergewaltigung, viele davon während seines Dienstes, wie die Staatsanwaltschaft Potsdam mitteilte. 

Der Kinderarzt sitzt seit November vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Die Dimension der Vorwürfe war bislang nicht bekannt. Die Straftaten sollen sich laut Anklagebehörde innerhalb von zwölf Jahren ereignet haben. 

Justiz: Großteil der Taten im Dienst als Kinderarzt

Im Januar dieses Jahres war zunächst bekanntgeworden, dass der Arzt während des Dienstes im Krankenhaus in Rathenow westlich von Berlin ein Kind sexuell missbraucht haben soll. Nach der Anzeige der Mutter eines Kindes kam es zu Durchsuchungen der Polizei. Die Ermittler stellten eine Vielzahl von Datenträgern sicher. Die Staatsanwaltschaft prüfte rasch, ob es weitere mutmaßliche Opfer gab. Als Haftgrund wurde auch Wiederholungsgefahr angeführt.

Die angeklagten 130 Straftaten sollen sich im Zeitraum von Anfang Dezember 2013 bis zum 5. November 2025 ereignet haben, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. «Einen Großteil der Taten soll der Beschuldigte im Rahmen der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit begangen haben.» Der Beschuldigte befinde sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Klinik: Vertrauen von Familien erschüttert

Die Vorwürfe erschütterten das Vertrauen von Patientinnen und Patienten und ihren Familien, hatte die Havelland Klinikgruppe nach Bekanntwerden der Ermittlungen gesagt. Es wurde auch ein Hinweistelefon eingerichtet.

Die Staatsanwaltschaft hielt sich in dem Fall seit Monaten bedeckt. Zu weiteren Fragen machte die Behörde auch nach Bekanntgabe der Anklagehebung am Nachmittag keine Angaben und verwies auf das Landgericht Potsdam. Dort hieß es, die Akte liege der Pressestelle noch nicht vor. Weitere Auskünfte könnten erst nach Durchsicht erteilt werden, so eine Sprecherin des Gerichts. Laut Staatsanwaltschaft wurde am 6. Mai Anklage gegen den Kinderarzt erhoben.

Der frühere Landesinnenminister René Wilke (SPD) hatte im Januar gesagt, durch sehr zügige polizeiliche Ermittlungsarbeit nach einer Anzeige sei «jemand dingfest gemacht worden, von dem ansonsten weitere Gefahren auch für Kinder ausgegangen wären». 

Klinikgruppe: Vier-Augen-Prinzip bei Untersuchung von Kindern 

Die Havelland-Kliniken hatten im Januar bereits angekündigt, ihre Schutzmechanismen zu überprüfen und den Fall mit Hilfe von Experten aufzuarbeiten. Bei der Untersuchung des Kindes sei das geltende Vier-Augen-Prinzip - wonach zwei Personen anwesend sein müssen - verletzt worden, hatte die Havelland-Klinikgruppe damals erklärt.

In einem Statement der Klinikgruppe vom Mittwochabend heißt es: «Die von der Staatsanwaltschaft im Zuge der Anklageerhebung genannte Schwere der Vorwürfe und die nun auch uns bekanntgewordene Dimension erschüttert uns zutiefst.» Die eigene Aufarbeitung werde konsequent fortgesetzt.

Das Kinderschutzkonzept sei jetzt bei Neueinstellungen Bestandteil des
Arbeitsvertrags. Mitarbeitende mit wiederkehrendem Kontakt zu minderjährigen Patientinnen und Patienten müssten alle drei Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. «Damit wollen wir zusätzliche Sicherheit schaffen und unsere bestehenden Schutzmechanismen weiterentwickeln», schreiben die Havelland-Kliniken.

Angesichts des Missbrauchsverdachts gegen den Kinderarzt wollte sich die Landeskrankenhausgesellschaft mit den Kinderschutzkonzepten aller Kliniken in Brandenburg befassen.


Bildnachweis: © Elisa Schu/dpa
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