11. Dezember 2025 / Aus aller Welt

Anklage gegen Ex-RBB-Intendantin Schlesinger

Im Sommer 2022 erschüttert der RBB-Skandal den öffentlich-rechtlichen ARD-Sender. Der Fall beschäftigt seitdem auch die Justiz. Die Ermittlungen sind beendet - was folgt jetzt?

 Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat nach langen Ermittlungen Anklage gegen die Ex-Intendantin des RBB, Patricia Schlesinger, erhoben. (Archivbild)
Veröffentlicht am 11. Dezember 2025 um 12:39 Uhr

Nach langen Ermittlungen hat die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen die frühere Intendantin des RBB, Patricia Schlesinger, und drei weitere ehemalige leitende Mitarbeiter erhoben. Die Behörde wirft ihnen im Zusammenhang mit dem RBB-Skandal unter anderem Untreue vor, hieß es in einer Mitteilung.

Schlesinger (64) weist die Vorwürfe zurück. «Frau Schlesinger hat alle ihre Entscheidungen als Intendantin ausschließlich an den Interessen des RBB ausgerichtet. Wir werden die Vorwürfe vollumfänglich entkräften», teilte ihr Anwalt Oliver Sahan der Deutschen Presse-Agentur mit. 

2022 kamen Vorwürfe der Vetternwirtschaft und der Verschwendung gegen die Sender-Spitze auf. Es ging um Dienstwagen mit Massagesitzen, luxuriöse Ausstattung in der Intendanz, Essen auf Senderkosten bei der Intendantin zu Hause, Dienstreisen, intransparente Zulagen für Führungskräfte und ein gestopptes Millionen-Bauprojekt für die Redaktion.

Schlesinger, die Vorwürfe zurückwies, musste gehen. Die Geschäftsleitung wurde ausgewechselt. Der öffentlich-rechtliche Sender kämpft heute noch mit den Folgen, die Aufarbeitung ist noch nicht abgeschlossen. 

Was die Staatsanwaltschaft vorwirft

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte im August 2022 bekanntgegeben, dass sie von Amts wegen ermittelt. Die fristlos entlassene Ex-Intendantin des ARD-Senders sowie die anderen Beschuldigten hatten Vorwürfe bislang bestritten. Es gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung. 

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft Schlesinger und den drei weiteren Beschuldigten vor, zwischen Januar 2018 und Juli 2022 in unterschiedlicher Beteiligung das Vermögen des RBB geschädigt zu haben. Sie hätten «in wechselnden Konstellationen teilweise mittäterschaftlich gehandelt». 

Bei den Vorwürfen geht es um ein Vergütungssystem, bei dem variable Gehaltsanteile ohne die erforderliche Zustimmung des Verwaltungsrats ausgezahlt worden sein sollen. Außerdem sollen unzulässige Zulagen im Zusammenhang mit der turnusmäßigen ARD-Geschäftsführung gewährt worden sein. Zusätzlich nennt die Behörde unberechtigte Zahlungen für Vorruhestands- und Freistellungsregelungen sowie die Erstattung privater Bewirtungs- und Reisekosten.

Der Sender-Skandal hatte den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk stark erschüttert. Damals entbrannte eine Debatte über die Verwendung der Rundfunkbeiträge, die Haushalte und Firmen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen. Und viele fragten sich, ob die Kontrolle der Medienhäuser ausreichend ist. Die Bundesländer schärften Regelwerke in Staatsverträgen.

Es wird schon vor Gericht gestritten

Seit der Entlassung Schlesingers streiten sie und der RBB schon länger um viel Geld. Schlesinger und der Sender erheben in einem Zivilverfahren gegenseitig Ansprüche. 

Schlesinger verlangt vom ARD-Haus die Zahlung eines sogenannten Ruhegeldes. Der RBB will das Geld nicht zahlen und wirft Schlesinger Pflichtverletzungen vor. Der Sender fordert, dass die Ex-Intendantin Geld zurückzahlt. Die Forderungen summierten sich laut Gericht zuletzt auf 1,78 Millionen Euro. 

Nachdem eine gütliche Einigung gescheitert ist, sprach das Landgericht Mitte Juli 2025 sein Urteil. Dabei erzielte Schlesinger einen Teilerfolg - aber auch der RBB setzte sich in zwei Punkten durch. Beide Seiten akzeptierten die Entscheidung nicht und legten in der nächsthöheren Instanz Berufung ein. Da beide Seiten Rechtsmittel einlegten, geht es vor dem Kammergericht Berlin erneut um alle Punkte. Wann dort verhandelt wird, ist noch offen. 

Zudem gab es mehrere Prozesse vor Arbeitsrichtern mit entlassenen RBB-Führungskräften. In mehreren Fällen wurde ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen.


Bildnachweis: © Bernd von Jutrczenka/dpa
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