29. September 2025 / Aus aller Welt

Block-Prozess: Ex-Mann schildert Angst vor Dauerüberwachung

Im Jahr 2021 behält der Ex-Mann von Christina Block zwei gemeinsame Kinder bei sich in Dänemark. Der Sorgerechtsstreit macht den Kindern Angst. Ein Alarmknopf verschärft den Konflikt.

Am 13. Prozesstag kamen sowohl Christina Block als auch ihr Ex-Mann Stephan Hensel sowie einer der Entführer zu Wort.
Veröffentlicht am 29. September 2025 um 17:11 Uhr

Bedrohliche Situationen, verängstigte Kinder und ein traumatisierter Vater: Am fünften Tag seiner Befragung hat der Ex-Mann von Christina Block ausführlich dazu Stellung bezogen, wie bedroht er und seine Familie sich in Dänemark aufgrund des Sorgerechtsstreits gefühlt hätten. Auch Block selbst nahm dazu bei der Beantwortung noch ausstehender Fragen Stellung.

Dem Vater Stephan Hensel zufolge hatten in der Vergangenheit immer wieder Fahrzeuge von sogenannten Sicherheitsfirmen vor der Tür seines Hauses gestanden. Die stets schwarz gekleideten Männer hätten ihn und die Familie auf verschiedene Art und Weise bedroht, sagte der 51-Jährige vor dem Landgericht in Hamburg. Die Familie habe sich überwacht und bespitzelt gefühlt. Er sei deshalb davon überzeugt gewesen, dass die Sicherheit von ihm, seiner Frau und den Kindern nur in Dänemark gewährleistet sei.

Block bestritt die Dauerüberwachung. Sie habe lediglich Firmen beauftragt, die jeweils für einige Tage in Dänemark am Haus ihres Ex-Manns Informationen zum Alltag der Familie und der Kinder gesammelt hätten. «Natürlich habe ich das getan, woher sollte ich denn sonst wissen, wie es ihnen geht. Welche Mutter hätte das nicht getan», sagte die 52-Jährige. Es sei grotesk, dass ihr Ex-Mann sich darüber beschwere, nachdem er doch die Kinder unerlaubt bei sich behalten und abgeschottet habe.

Hensel sagte dagegen, er habe mehrfach das Umgangsrecht für die Mutter in Dänemark beantragt. «Wir haben alles dafür getan, es ist nicht dazu gekommen.» Der Umgang der Mutter mit den beiden Kindern sollte alle 14 Tage in einem dänischen Familienrechtshaus möglich gemacht werden, sagte Hensel weiter. Das habe aber Christina Block dreimal abgelehnt, so der Vater.

Der Verteidiger eines mitangeklagten Anwalts der Familie Block, Marko Voß, betonte dagegen, dass Christina Block im Gegenzug auf ihre sehr viel weitergehenden Umgangsrechte in Deutschland hätte verzichten müssen. Hensel war fünf Tage lang als Zeuge befragt worden.

Entführung der beiden Kinder in der Silvesternacht

In der Silvesternacht 2023/24 waren der damals zehnjährige Sohn und die 13-jährige Tochter aus der Obhut des in Dänemark lebenden Vaters entführt und zur Mutter nach Deutschland gebracht worden. Die Rückholaktion soll von einer israelischen Sicherheitsfirma ausgeführt worden sein.

Nach wenigen Tagen mussten die Kinder aufgrund einer Gerichtsentscheidung wieder zu ihrem Vater nach Dänemark zurückkehren. Block ist angeklagt, die Aktion in Auftrag gegeben zu haben, was sie bestreitet.

Kinder trugen Alarmknopf, weil sie sich bedroht fühlten

Bei der Entführung trug der Sohn einen Alarmknopf, über den die dänische Polizei alarmiert werden und mit dem diese den Ort der Kinder ermitteln konnte. Den ersten Knopf dieser Art hatte nach Angaben des Vaters die Tochter bekommen, nachdem die Mutter im Herbst 2021 zur Schule der Kinder in Dänemark gekommen war. Dabei soll sie Hensel zufolge versucht haben, die Tochter mitzunehmen. Der Schulleiter sei dem Mädchen zu Hilfe gekommen.

Hensel sprach von einem «Übergriff», an dem auch Blocks Lebensgefährte, der frühere Sportmoderator Gerhard Delling (66) beteiligt gewesen sei. Die Vielzahl der schwarz gekleideten Sicherheitskräfte in Begleitung von Block und Delling sowie ihrem Familienanwalt seien der Anlass dafür gewesen, dass die dänische Polizei der Tochter den Alarmknopf gegeben habe.

 

Delling ist in dem Prozess wegen Beihilfe an der Entführung zu Silvester 2023/24 angeklagt. Er bestreitet, etwas Unrechtes getan zu haben. 

Christina Block sagte zu diesem Vorfall, sie habe im September 2021 - wenige Wochen nachdem ihre Kinder von einem Besuch beim Vater nicht zurückgekehrt waren - mit dem dänischen Schuldirektor ein freundliches Gespräch geführt. Sie habe ihm erklärt, dass sie ebenfalls sorgeberechtigt sei und er ihre Kinder nicht gegen den Willen der Mutter in die Schule aufnehmen dürfe.

Ihre Tochter habe sie bei dem Besuch umarmt. «Ich hätte sie mitnehmen können, denn sie lag an meinem Arm an dem Tag. Aber ich habe es nicht getan, weil mein Ex-Mann den Aufenthalt bestimmen durfte», sagte Block. Erst wenige Wochen später hatte das Hanseatische Oberlandesgericht ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. «Es war ein einfacher Besuch in der Schule», sagte Block. Ihr Mann habe das zu einem Entführungsversuch hochstilisiert.

Dellings Anwalt, David Rieks, fragte Hensel, ob er den Alarmknopf auch bei einem unangekündigten Besuch der Großeltern hätte drücken dürfen. «Das hätten wir machen können, aber dann wären fünf bis sechs (Polizei-)Autos mit Beamten mit Maschinengewehren gekommen», sagte Hensel. Das habe er ihnen ersparen wollen. 

Er fügte hinzu: «Heute würde ich nicht zögern zu drücken, wenn irgendwer vor unserer Tür steht von denen.» Hensel hatte am vergangenen Verhandlungstag erklärt, dass er die Großeltern nicht ins Haus gelassen hatte, weil sie sich nicht angemeldet hatten. Block sagte: «Sie müssen sich mal vorstellen, wenn man einem Kind einen Alarmknopf um den Hals hängt, was das bedeutet.»

Block-Berater Béla Anda muss Saal verlassen

Zu Beginn des Verhandlungstages schickte die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt den früheren Regierungssprecher Béla Anda aus dem Saal. Anda, der von der angeklagten Unternehmerin Christina Block als Sprecher engagiert wurde, könnte nach den Worten von Hildebrandt als Zeuge relevant sein. 

Zeugen dürfen generell die Verhandlung vor ihrer eigenen Aussage nicht mitverfolgen, um sich nicht beeinflussen zu lassen. Anda war von 2002 bis 2005 Regierungssprecher unter dem damaligen Kanzler Gerhard Schröder.


Bildnachweis: © David Hammersen/dpa
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