Eigentlich sind an diesem zweiten Verhandlungstag im Prozess um die Entführung der Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block alle Augen auf die angeklagte Mutter gerichtet. Ihr Verteidiger hatte angekündigt, dass sich die 52-Jährige zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen, die Entführung in Auftrag gegeben zu haben, umfassend äußern wolle. Doch so weit kommt es nicht. Stattdessen ein Paukenschlag: Nach nicht einmal einer Stunde beendet die Vorsitzende Richterin am Landgericht die Sitzung und hebt auch gleich die nächsten beiden Verhandlungstermine auf. Erst am 25. Juli soll es weitergehen. Hauptgrund sind offene Fragen zum Umgang mit den minderjährigen Kindern, die als Nebenkläger auftreten sollten. Sie waren laut Anklage in der Silvesternacht 2023/24 von mehreren Männern gewaltsam ihrem in Dänemark lebenden Vater entrissen und nach Deutschland gebracht worden. Die Tochter des Gründers der Restaurantkette Block House soll nach jahrelangem Sorgerechtsstreit mit ihrem Ex-Mann den Auftrag dazu gegeben haben. Sie streitet das ab. Im Falle des elf Jahre alten Sohnes hatte das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) in der vergangenen Woche nach einer Beschwerde der Verteidigung Blocks und eines weiteren Angeklagten entschieden, dass er zunächst nicht als Nebenkläger auftreten könne. In ihrer nun erst vorliegenden Begründung der Eilentscheidung hätten die Richter die Frage aufgeworfen, ob der Vater das Kind rechtlich vertreten könne - etwa um Anwälte zu bestellen - oder ob ein Interessenkonflikt bestehe, sagte eine Gerichtssprecherin. «Der Sohn ist minderjährig. Das heißt, er kann das nicht einfach wie jeder Erwachsene selbst erklären.» Der Interessenkonflikt könnte nach ihren Worten darin bestehen, dass der Vater zum einen selbst als Geschädigter und Nebenklägerin in dem Entführungsprozess auftritt. Zum anderen laufe auch gegen ihn ein Verfahren, sagte die Sprecherin. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Vater im Zusammenhang mit dem Sorgerechtsstreit Entziehung Minderjähriger vor, weil er die Kinder im Sommer 2021 nach einem Besuch bei ihm in Dänemark nicht zur Mutter zurückgebracht hatte. Der Vater hatte dies mit einem «kindeswohlgefährdenden» Verhalten der Mutter begründet. Die Mutter weist die Beschuldigungen zurück. Mehrere Verteidiger verlangten auch für dieses parallel laufende Verfahren Akteneinsicht. Geklärt werden soll bis zum 25. Juli, ob die in der OLG-Entscheidung zur Nebenklage des Sohnes genannten Gründe auch auf die Schwester anzuwenden sind, die weiterhin als Nebenklägerin auftritt. Dagegen wurde am Dienstag seitens eines Verteidigers Beschwerde erhoben. Außerdem beantragten die Verteidiger mehrerer Angeklagter eine Aussetzung des Verfahrens. Begonnen hatte der zweite Verhandlungstag mit der letzten Eröffnungserklärung einer Verteidigerin. Wie zuvor auch die Anwälte der anderen sechs Angeklagten erklärte sie die Unschuld ihres Mandanten. Der Leiter eines Hamburger Sicherheitsunternehmens ist der Beihilfe zur gemeinschaftlichen schweren Entziehung Minderjähriger in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung angeklagt. Der 58-Jährige soll für eine Bewachung des Anwesens von Christina Block gesorgt haben, um eine Flucht der Kinder zu verhindern, nachdem diese zurück nach Deutschland gebracht worden waren. Ihren Mandanten treffe keine Schuld, da er davon ausgehen musste, dass das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder bei der Mutter gelegen habe sowie «dass er keinen Einsperrauftrag hatte», sagte die Verteidigerin. Er sei von Christina Blocks Vater lediglich beauftragt worden, die Familie gegen «den medialen Andrang zu schützen». Einer der weiteren Angeklagten ist Christina Blocks Lebensgefährte Gerhard Delling. Dem 66 Jahre alten früheren Sportmoderator wird Beihilfe vorgeworfen. Angesetzt waren für das Verfahren ursprünglich 37 Verhandlungstermine bis kurz vor Weihnachten.Besteht ein Interessenkonflikt?
Mehrere Verteidiger verlangten Akteneinsicht
Verteidigerin gibt Eröffnungserklärung ab
Anwältin: Kein «Einsperrauftrag» für Block-Kinder
Bildnachweis: © Marcus Brandt/dpa-POOL/dpa
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