16. April 2026 / Aus aller Welt

Erster Prozess um Sparkassen-Einbruch startet Mitte Juni

Nach dem Gelsenkirchener Millionen-Einbruch klagen Kunden auf volle Haftung. War der Tresorraum ausreichend gesichert? Die Sparkasse weist die Vorwürfe zurück, ein Gericht prüft nun die Forderungen.

Nach dem Millionen-Coup von Gelsenkirchen beginnen die ersten Prozesse. (Archivbild)
Veröffentlicht am 16. April 2026 um 05:00 Uhr

Knapp ein halbes Jahr nach dem spektakulären Millionen-Einbruch in eine Gelsenkirchener Sparkasse startet am 11. Juni vor dem Landgericht Essen die juristische Aufarbeitung. Zwei ehemalige Schließfachbesitzer verlangen von dem Geldinstitut Schadenersatz, in einem Fall von 391.000, im zweiten Fall von knapp 49.000 Euro. Das bestätigte ein Gerichtssprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Eine dritte Zivilklage sei für den 9. Juli terminiert.

Die Kläger forderten die volle Haftung für ihre bei dem Einbruch entstandenen Schäden, weil der Tresorraum der Sparkasse und das Gebäude mit angrenzender Tiefgarage aus ihrer Sicht nicht ausreichend gesichert gewesen seien, berichtete der Gerichtssprecher. Die Sparkasse habe die Abweisung der Klage beantragt, bisher aber noch keine Begründung vorgelegt. Diese solle in den nächsten Tagen folgen.

Millionen-Coup mit hohem Schaden

Bei dem Einbruch Ende Dezember vergangenen Jahres waren die Täter über eine Tiefgarage in das Sparkassengebäude vorgedrungen, hatten mehrere Sicherheitssysteme überwunden und sich direkt in den Tresorraum der Sparkassen-Filiale gebohrt. Dort räumten sie rund 3.100 Kundenschließfächer aus. 

Der Gesamtschaden wurde kurz nach dem Einbruch von der Polizei auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag geschätzt, er könnte aber auch noch wesentlich höher im möglicherweise deutlich dreistelligen Millionenbereich liegen. Von den Tätern fehlt trotz fieberhafter Ermittlungen der Polizei mit zeitweise über 300 Fahndern weiter jede heiße Spur, wie ein Polizeisprecher bestätigte.

Bisher ist die Haftung auf 10.300 Euro pro Bank-Schließfach begrenzt, falls die Kunden nicht privat zusätzliche Versicherungen abgeschlossen haben. 

Sparkasse hat Vorwürfe öffentlich zurückgewiesen

Der Kläger-Anwalt Daniel Kuhlmann stützt sich bei seiner Forderung nach voller Haftung auf ein Fachgutachten. Demnach sei das Geld in der Bank nicht im «branchenüblichen Umfang nach dem Stand der Technik» geschützt worden. 

Nach früheren Äußerungen Kuhlmanns sind darunter etwa Bewegungsmelder für den Tresorraum und ein sogenannter Wandschutz zu verstehen - eine netzartige Innenauskleidung des Tresorraums, die beim Durchbohren sofort Alarm schlage. Alternativ oder zusätzlich seien auch stündliche Patrouillengänge rund um den Tresorraum möglich, so Kuhlmann.

Die Sparkasse hatte bisher jede Kritik zurückgewiesen. Die
Filiale mit dem Schließfachraum sei «nach dem anerkannten Stand der
Technik gesichert», hatte sie mehrfach betont. 

Bargeld, Rolex, Gold - alles weg

Bei den drei ersten Klagen handelt es sich nach früheren Angaben Kuhlmanns in einem Fall um fast 400.000 Euro, die aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung stammten und die einzige Altersabsicherung der betroffenen Person seien.

Die beiden anderen Kläger hätten im zweiten Fall Gold für knapp 50.000 Euro und im dritten Fall Bargeld, eine Rolex-Uhr und Schmuck im Wert von insgesamt rund 120.000 Euro angegeben. Alle drei Fälle seien bestens belegt mit Quittungen und teils mit Augenzeugen für die Einlagerung.

Zunächst Güteverhandlung

Für den Zivilprozess sei zunächst nur ein Termin anberaumt. Am Anfang stehe eine Güteverhandlung mit dem Versuch einer gütlichen Einigung oder eines Vergleichs, sagte der Gerichtssprecher. Danach würden möglicherweise weitere Termine bestimmt. Insgesamt sei aber mit weniger Terminen als bei einem Strafverfahren zu rechnen.


Bildnachweis: © Polizei Gelsenkirchen/dpa
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