Im Rechtsstreit mit ihrem früheren ARD-Sender RBB über ein sogenanntes Ruhegehalt hat die fristlos entlassene Ex-Intendantin Patricia Schlesinger (64) einen Teilerfolg erzielt. Zugleich unterlag sie in dem Zivilprozess vor dem Landgericht Berlin in weiteren Punkten. Die Entscheidung von Mittwoch ist nicht rechtskräftig, die Berufung beim Kammergericht ist möglich. Das Landgericht sprach Schlesinger Anspruch auf gefordertes Ruhegeld für den Januar 2023 zu. Die Höhe liegt laut Gericht bei rund 18.300 Euro. In der Klage von Schlesinger ging es exemplarisch nur um diesen einen Monat. Allerdings strebte sie damit auch eine grundsätzliche Entscheidung bezüglich des in ihrem Vertrag festgeschriebenen Ruhegeldes seit der Entlassung und auch für die Zukunft an. Ob sie den großen Rest des Ruhegeldes, jeweils knapp 220.000 Euro pro Jahr, für die vergangenen drei Jahre und die Zukunft noch einmal einklagen muss oder ob der RBB nun zahlt, war unklar. Eine gütliche Einigung, wie sie das Gericht bei der Verhandlung im Januar angeregt hatte, war gescheitert. Nach früheren Ausführungen des Gerichts bedeutet Ruhegeld in diesem Fall, dass man mit Ablauf des Vertrages, also schon vor Eintritt in die Rente, und dann lebenslang, eine bestimmte Summe Geld monatlich erhält. Mit Erreichen des Rentenalters kann es zu Verrechnungen mit einer dann fälligen Betriebsrente kommen. Ruhegeld-Regelungen sind bekannt aus dem Kontext von Topmanager-Verträgen. Auch der RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg) setzte sich in bestimmten Punkten durch. Schlesinger wurde zu Zahlungen an den Sender in Höhe von rund 24.000 Euro wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Dienstwagen sowie Reisekosten verurteilt. Wegen zwei weiterer vorgeworfener Pflichtverletzungen, bei denen es um variable Bezahlungen und ARD-Zulagen für Mitarbeiter ging, erließ das Gericht ein sogenanntes Grundurteil, in dem es Ansprüche des RBB grundsätzlich bejahte. Die Höhe des Anspruchs muss in einer späteren Entscheidung festgestellt werden. Der RBB bezifferte sie auf mehr als 1,7 Millionen Euro. Ein Rechtsstreit, in dem der RBB Forderungen an Schlesinger wegen der Planung eines digitalen Medienhauses erhob, wurde abgetrennt und soll extra verhandelt werden. Der Skandal um die damalige Intendantin hatte im Sommer 2022 den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stark erschüttert. Es kamen Vorwürfe der Verschwendung und der Vetternwirtschaft auf - es ging um Dienstwagen mit Massagesitzen, die luxuriöse Ausstattung in der Intendanz, Essen auf Senderkosten bei der Intendantin zu Hause, Dienstreisen, Zulagen für Führungskräfte, ein inzwischen eingestampftes Millionen-Bauprojekt für die Redaktion. Unabhängig von diesem Zivilprozess am Landgericht Berlin ermittelt schon länger die Generalstaatsanwaltschaft Berlin rund um den RBB-Skandal, auch gegen die Ex-Intendantin. Die Auswertung dazu dauert laut Behördensprecher an. Schlesinger hat die Vorwürfe stets bestritten. Es gilt die Unschuldsvermutung.Zahlung des kompletten Ruhegeldes zunächst offen
Gericht stellt Pflichtverletzungen Schlesingers fest
Streit um Bauprojekt «Digitales Medienhaus» abgetrennt
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Teilerfolg vor Gericht: RBB muss Schlesinger Ruhegeld zahlen
Im Sommer 2022 erschüttert der RBB-Skandal den öffentlich-rechtlichen Sender. Danach will der Sender der früheren Intendantin das vereinbarte hohe Ruhegeld nicht zahlen. Nun entschied ein Gericht.
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