Wegen der Schändung von sieben Leichen in einem Krankenhaus in Bünde in Nordrhein-Westfalen muss ein 39-Jähriger voraussichtlich für fünf Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Bielefeld sah es nach dem umfassenden Geständnis des Mannes als erwiesen an, dass der Familienvater sich sexuell mehrfach an Toten im Kühlraum des Krankenhauses vergangen hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Möglich ist noch eine Überprüfung, die sogenannte Revision, durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Damit blieb das Landgericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die neun Jahre Haft gefordert hatte. Das Landgericht verurteilte den Mann neben der Störung der Totenruhe auch wegen Diebstahls, Wohnungseinbruchs, für zwei versuchte Brandstiftungen und den Besitz von Kinderpornografie. Der 39-Jährige hatte im Prozess ein umfassendes Geständnis abgelegt. Die Einbrüche hatte er mit einer Suchtproblematik und der dafür nötigen Finanzierung begründet. Der Vorsitzende Richter Thorsten Bolte betonte in der Urteilsbegründung, dass der Verurteilte sich zwar eingelassen, aber keine Antwort auf die Frage gegeben habe, wie es zu der Leichenschändung gekommen sei. Das sei alles nur schwer erklärbar und ein Fall, der einen Richter nur selten in seiner Laufbahn beschäftige, sagte Bolte. Der jetzt Verurteilte hatte kurz vor den Taten seinen Job in dem Krankenhaus verloren und noch Zugang zum Gebäude.
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Fünf Jahre Haft für Schändung von Leichen im Krankenhaus
Er hatte seinen Job verloren, war suchtkrank und verging sich an Toten in einem Kühlraum. Der 39-Jährige soll dafür mehrere Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte mehr gefordert.
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