Zwei weit verbreitete Pornoseiten bleiben für Kunden mehrerer großer Provider in Deutschland nach Gerichtsbeschlüssen vorerst gesperrt. Zuletzt habe das Verwaltungsgericht München Anträge der in Zypern ansässigen Seiten-Betreiberin abgelehnt, die Zugangssperren bei einem deutschen Provider vorerst außer Kraft zu setzen, sagte ein Gerichtssprecher. Die von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) vor gut einem Jahr angeordneten Abrufsperren blieben damit vorerst bestehen. Die Beschlüsse sind Teil eines breiter angelegten Vorgehens mehrerer Landesmedienanstalten gegen die beiden großen Pornoseiten. Deren Betreiberin tut aus Sicht der Aufsichtsbehörden seit Jahren nicht genug, um Kinder und Jugendliche vor den Inhalten auf den Plattformen zu schützen. Unter anderem fehle beim Zugang zu den Seiten eine geeignete Überprüfung, wie alt die Nutzer wirklich sind, teilte die BLM mit. Weil die Betreiberin Anordnungen der Medienanstalten nicht nachgekommen sei, hätten sich die Behörden entschieden, Sperrungen der Seiten bei den fünf am meisten genutzten Providern in Deutschland durchzusetzen. Zuletzt hatten die Anstalten damit vor Gericht mehrfach Erfolg. So lehnte zum Beispiel das Verwaltungsgericht Berlin Ende April ähnliche Anträge der Seiten-Anbieterin gegen die Sperrungen bei einem anderen Provider ab. Auch in Rheinland-Pfalz wies ein Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße solche Anträge Ende April im Eilverfahren ab. Der Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, Marc Jan Eumann, bezeichnete die Beschlüsse damals als «starkes Signal für den Kinder- und Jugendmedienschutz» in Deutschland: «Wer sich weigert, einfache und zumutbare Alterskontrollen für Pornografie einzuführen, handelt auf jeden Fall rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht hat dies entsprechend klar bestätigt.» Entschieden ist der Rechtsstreit damit aber noch lange nicht. In Rheinland-Pfalz ist das Verfahren laut einer Gerichtssprecherin inzwischen am Oberverwaltungsgericht in Koblenz anhängig. Die Anbieterin der Pornoseiten hatte demnach Rechtsmittel gegen die Beschlüsse eingelegt. Auch die Gerichtsbeschlüsse in München sind noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können binnen zwei Wochen Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Auf die Eilverfahren dürften zudem noch ausführlichere Hauptsacheverfahren vor Gericht folgen. In München sei ein Termin dafür derzeit nicht absehbar, sagte ein Gerichtssprecher.Aufsichtsbehörden wollen Jugendschutz durchsetzen
Erfolge in mehreren Verfahren
Rechtsstreit könnte noch eine Weile dauern
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Gerichte: Pornoseiten bleiben für viele vorerst gesperrt
Kinder und Jugendliche kommen im Internet oft schnell an pornografisches Material, allem Jugendschutz zum Trotz. Aufsichtsbehörden der Länder wollen das ändern - und feiern vor Gericht erste Erfolge.
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