24. Oktober 2025 / Aus aller Welt

Höchststrafe im Prozess um getötete Zwölfjährige in Paris

Das Motiv bleibt unklar, das Urteil eindeutig: Nach dem grausamen Tod eines Mädchens in Paris verhängt das Gericht die höchste Strafe – und berücksichtigt dabei das Leid der Familie.

Lolas Mutter forderte vor Gericht Gerechtigkeit nach dem gewaltsamen Tod ihrer Tochter (Archivbild).

Im Prozess um einen besonders grausamen Mord an einer Zwölfjährigen in Paris hat das Gericht die Angeklagte zur höchsten in Frankreich möglichen Strafe von 30 Jahren Haft verurteilt. Das Schwurgericht sprach die 27-Jährige wegen Mordes, Vergewaltigung und Folter schuldig und berücksichtigte bei seinem Strafmaß das Leid der Angehörigen, wie die Zeitung «Le Parisien» und der Sender TF1 aus dem Gerichtssaal berichteten. Die Mutter und der Bruder der getöteten Lola, deren Schicksal vor drei Jahren ganz Frankreich bewegte, brachen nach dem Urteil heulend zusammen.

38 Stiche in den Rücken

Die Angeklagte soll das Mädchen in einem Wohnblock in die von ihr genutzte Wohnung gedrängt und zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Danach soll sie Lola mit einer Schere und einem Teppichmesser 38 Stiche in den Rücken versetzt und sie schließlich am Kopf komplett mit Klebeband umwickelt haben, so dass das Mädchen erstickte. Auch füllte sie Blut ihres Opfers in eine Flasche ab. Anschließend schaffte sie die Tote in einem Koffer weg.

Das Motiv für die erschütternde Tat konnte in dem Prozess nicht geklärt werden. Wie die Verteidigerin sagte, habe die Angeklagte sich aus Frust über ihren Ex-Freund, mit dem sie kurz vor der Tat Kurznachrichten ausgetauscht hatte, an dem Mädchen abreagiert. Der Staatsanwalt wischte diese Darstellung in seinem Plädoyer beiseite und sprach von einem sexuellen Motiv sowie Mordlust und dem Willen, Schmerzen zuzufügen. Hinweise auf eine psychische Störung oder Schuldunfähigkeit stellten Sachverständige nicht fest.

Höchststrafe erstmals für eine Frau

Die Höchststrafe, die bedeutet, dass die Verurteilte nach 30 Jahren erstmals eine Haftentlassung beantragen kann, wurde erstmals gegen eine Frau verhängt, berichtete die Zeitung «Le Monde». Das Urteil entsprach der Forderung der Anklage. Die Verteidigerin hatte darauf plädiert, nicht die Höchststrafe zu verhängen, ohne ein konkretes Strafmaß zu benennen.


Bildnachweis: © Julien De Rosa/AFP/dpa
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