Der verurteilte Mörder des elfjährigen Jakob von Metzler bleibt in Haft. Wie ein Sprecher des Landgerichts Kassel mitteilte, hat der heute 50-Jährige sein Einverständnis zur Prüfung seiner Entlassung durch das Landgericht Kassel zurückgezogen. Zuvor hatte die «Hessische/Niedersächsische Allgemeine» (HNA) berichtet. Durch Schreiben seines Verteidigers vom 7. Oktober habe er in Bezug auf seine ursprünglich erklärte Einwilligung in eine vorzeitige Entlassung erklären lassen, dass kein Einverständnis mehr mit der weiteren Durchführung des Verfahrens bestehe, erläuterte der Sprecher des Landgerichts. Mit Entscheidung vom 3. November habe das Gericht beschlossen, dass die bedingte Entlassung nicht in Betracht kommt, weil der Verurteilte nicht zustimmt. «Eine neuerliche Prüfung einer Entlassung wird erst erfolgen, wenn der Verurteilte einen Entlassungsantrag stellt oder künftig gegenüber der Justizvollzugsbehörde erneut seine Einwilligung in eine Entlassung erklärt», teilte der Sprecher weiter mit. Der verurteilte Mörder hat sich inzwischen einen neuen Namen gegeben, zuvor hieß er Magnus Gäfgen. Er wurde 2003 zu einer lebenslangen Haftstrafe mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt. Ein Gericht setzte später fest, dass Gäfgen nicht vor September 2025 vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden kann. Diese Frist ist mittlerweile verstrichen. Der Inhaftierte hatte früheren Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt zufolge 2024 einen Antrag auf vorzeitige Entlassung gestellt. Bekannt wurde das erst Ende Juli dieses Jahres. Auf Basis eines Gutachtens und einer Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt Kassel habe die Staatsanwaltschaft beantragt, die Haftstrafe nicht zur Bewährung auszusetzen, erklärte damals der Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft, Dominik Mies. Das Landgericht Kassel teilte damals mit, über den Antrag sei noch nicht entschieden. Zunächst müsse der Verurteilte angehört werden. Die Entführung und Ermordung des elfjährigen Jakob von Metzler hatte 2002 bundesweit Entsetzen ausgelöst. Auf dem Heimweg aus der Schule wurde der Frankfurter Bankierssohn entführt und seine Eltern um eine Million Euro erpresst. Der damals 27 Jahre alte Täter und sein Opfer kannten sich flüchtig. Der verschuldete Jurastudent erstickte den Jungen kurz nach der Entführung in seiner Wohnung mit Klebeband. Die Lösegeld-Übergabe brachte die Polizei auf seine Spur. Jakobs Leiche wurde an einem See in Osthessen gefunden. Das Frankfurter Landgericht sprach Gäfgen im folgenden Jahr schuldig: lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld. Damit war eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Der Täter legte erfolglos zahlreiche Rechtsmittel ein und ging bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Schon 2019 hatte das Landgericht Kassel eine Entlassung abgelehnt und eine Mindestverbüßungsdauer von 23 Jahren festgesetzt, die im September 2025 endete.Lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld
Antrag bereits 2024 gestellt
Kind auf dem Heimweg von der Schule entführt
Bereits zahlreiche Rechtsmittel eingelegt
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Kindermörder bleibt in Haft
Der verurteilte Mörder von Jakob von Metzler bleibt weiterhin in Haft. Er hat sein Einverständnis für eine Prüfung der Entlassung zurückgezogen.
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