25. August 2025 / Aus aller Welt

Kripo-Beamtin soll Geld eines Toten mitgenommen haben

Polizeibeamte sind in der Wohnung eines Toten. Dann verschwindet Bargeld. Eine Polizistin steht deshalb nun vor Gericht.

In einem Prozess am Amtsgericht Darmstadt geht es um eine mutmaßlich kriminelle Polizeibeamtin. (Symbolbild)
Veröffentlicht am 25. August 2025 um 14:18 Uhr

Eine Kripo-Beamtin soll Bargeld eines Toten mitgenommen haben. Deshalb steht sie seit Kurzem vor dem Amtsgericht Darmstadt. Sie bestreitet laut Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Anklage. Mehrere Medien berichteten über den Prozessauftakt.

Der Anklage zufolge war die heute 54-jährige Beamtin im November 2022 mit einem Kollegen in der Wohnung eines gestorbenen Mannes in Ober-Ramstadt im südhessischen Kreis Darmstadt-Dieburg gewesen, wie der Darmstädter Oberstaatsanwalt Joachim Hauschild mitteilte. Das Todesermittlungsverfahren habe ergeben, dass der 1962 geborene Mann eines natürlichen Todes gestorben sei.

Kamera filmte

Der Kollege habe - alleine im Wohnzimmer - laut Anklage Geldscheine aus einem Portemonnaie auf einem Tisch genommen und später davon mindestens zehn Euro seiner nun angeklagten Kollegin weitergereicht, sagte Hauschild. Deshalb sei sie nun wegen Hehlerei angeklagt. 

Dann hätten die Polizisten der Anklage zufolge eine Überwachungskamera im Wohnzimmer bemerkt. Sie hätten eine Netzwerkfestplatte mitgenommen, aber sich getäuscht: Die Aufnahmen der Kamera seien darauf gar nicht gespeichert gewesen. Der Bruder des Toten soll diese auf einem Kamera-Speicherchip entdeckt und das Video der Polizei weitergeleitet haben. Aufgrund der mutmaßlichen Mitnahme der Festplatte ist die Polizistin laut Hauschild zudem wegen Unterschlagung angeklagt.

Kripo-Kollege 2024 verurteilt

Der Kripo-Beamte wurde laut Oberstaatsanwalt Hauschild bereits 2024 wegen Unterschlagung rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen von je 130 Euro, also insgesamt 10.400 Euro, verurteilt. Der erst kürzlich begonnene Prozess gegen seine Kollegin soll am 10. September fortgesetzt werden.


Bildnachweis: © David-Wolfgang Ebener/dpa
Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

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