9. September 2026 / Aus aller Welt

Neues Urteil nach Mord an deutschen Rentnern in Portugal

Zum dritten Mal hat ein Gericht in Portugal zwei Angeklagte wegen des Mordes an einem deutschen Ehepaar schuldig gesprochen. Abgeschlossen ist der aufsehenerregende Fall damit aber noch nicht.

Die Leichen der Deutschen wurden im Mai 2023 entdeckt. (Symbolbild)
Veröffentlicht am 9. September 2026 um 14:37 Uhr

Gut drei Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines deutschen Rentnerehepaars in Portugal sind zwei Angeklagte erneut zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Ein Gericht in Beja sprach den Mann (57) und die Frau (40) wegen zweifachen Mordes sowie schweren Diebstahls schuldig und verhängte gegen beide jeweils eine Haftstrafe von 22 Jahren, wie die staatliche Nachrichtenagentur Lusa und weitere Medien unter Berufung auf die Justiz berichteten. Das Gericht in Beja bestätigte auf Anfrage das Urteil.

Es ist bereits das dritte Urteil in dem Fall. Zwei frühere Verurteilungen waren vom Berufungsgericht aufgehoben und zur Neuverhandlung an das Gericht in Beja zurückverwiesen worden. Die Verteidigung kündigte erneut Berufung an.

Die Leichen des ausgewanderten Paares - der Mann war 78, die Frau 71 Jahre alt - waren im Mai 2023 auf dem Landgut der Deutschen beim Dorf Baleizão in der Region Alentejo im Süden des Landes entdeckt worden. Kurz darauf wurden die Angeklagten als Mordverdächtige festgenommen. Sie sind miteinander liiert und hatten auf dem Anwesen gelebt und gearbeitet.

Nach der Tat: Einkäufe mit den Karten der Opfer

Nach den Erkenntnissen der Ermittler töteten die beiden ihre Arbeitgeber nach einem Streit mit einer Eisenstange. Anschließend nutzten sie die Bankkarten der Opfer und verkauften auch deren Auto. Die Vorsitzende Richterin sagte bei der Urteilsverkündung, das Gericht habe keinen Zweifel an der Täterschaft.

Beide Angeklagte bestreiten derweil die Tat. Da die zulässige Dauer der Untersuchungshaft überschritten war, kamen sie bereits im Mai vergangenen Jahres - zwei Jahre nach ihrer Festnahme - auf freien Fuß. Sie müssen die Haftstrafe erst antreten, wenn das Urteil rechtskräftig ist.

Der Anwalt der beiden kündigte Berufung an und argumentierte, ohne eindeutige Todesursache in den Obduktionsberichten lasse sich ein Mord nicht zweifelsfrei nachweisen. Eine Tochter des getöteten Paares verfolgte vor Ort die neue Verhandlung, äußerte sich anschließend jedoch nicht öffentlich.


Bildnachweis: © Patrick Pleul/dpa
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