In Tschechien hat ein Senior die Rentenkasse wegen eines Minimalbetrags verklagt - und vor Gericht Recht bekommen. Der Mann sah nicht ein, dass er nach einer Rentenerhöhung nur 263 statt 264 Kronen im Monat mehr erhalten hatte. Das ist ein Unterschied von umgerechnet rund vier Cent. Das Oberste Verwaltungsgericht in Brünn (Brno) urteilte nun im Sinne des Klägers und warf der Rentenversicherung einen Rechenfehler vor. Wie aus dem Urteil hervorgeht, hatte die Rentenversicherung bei der Erhöhung um 2,3 Prozent nur die erste und zweite Nachkommastelle berücksichtigt und alle weiteren Nachkommastellen einfach abgeschnitten. Die Richter hielten dagegen, dass dem Gesetz zufolge immer zugunsten des Rentenempfängers auf die nächstgrößere ganze Zahl aufgerundet werden müsse. Die Rentenversicherung muss nun die Anwaltskosten des Klägers in Höhe von rund 5.070 Kronen (rund 209 Euro) übernehmen. Gegen die Entscheidung können keine weiteren Rechtsmittel mehr eingelegt werden. Das Urteil dürfte sich dem Gericht zufolge auch auf weitere ähnliche Fälle auswirken.Richter sehen Rundungsfehler
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Rentner gewinnt Gerichtsstreit um Minibetrag
Ein Senior kämpft für umgerechnet vier Cent – und gewinnt. Das Urteil aus Brünn (Brno) könnte nicht nur ihm, sondern auch anderen tschechischen Rentnern mehr Geld einbringen.
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