Holzspielzeugmacher Markus Füchtner hat schon einen Nussknacker ins All geschickt und eine Räucher-Rakete entwickelt. Am liebsten steht er aber an der Drechselbank seiner Werkstatt in Seiffen, um Nussknacker zu fertigen. So haben es schon seine Vorfahren gemacht. Der Tradition folgend stellen sie Obrigkeiten dar: König, Husar, Förster. Doch einer in seiner Werkstatt tanzt aus der Reihe: der Stinkefinger-Nussknacker. Und das kam so. Eines Morgens habe ihm das Blättern in Werbeprospekten das Frühstück verdorben, erzählt der 44-Jährige. «Im Nachbarort hier bei uns im Erzgebirge wurde für 12,99 Euro eine Nussknacker-Billigkopie aus China angeboten.» Er ist empört: «Das geht doch nicht.» Auf den erzgebirgischen Nussknacker lässt Füchtner nichts kommen, gilt doch sein Ur-Ur-Ur-Großvater als dessen Erfinder. Also hat er an der Drechselbank das gemacht, was er besonders gut kann: einen neuen Nussknacker. Der ist zwar wie seine Kollegen aus Holz und hat Bart und Haar aus Kaninchenfell. Statt rotem Gewand trägt er jedoch kurze Hosen und Basecap. Und die Hand zeigt eine eindeutige Geste. Der hölzerne Rebell sei in Zusammenarbeit mit «Boys from the Wood» entstanden - einer Gruppe junger Leute, die das Erzgebirge und sein Brauchtum auf moderne Art und Weise feiern, betont der 44-Jährige. Füchtners Botschaft: Sein echt erzgebirgischer Nussknacker zeigt der Kopie aus China den Stinkefinger. 15 Stück hat er davon gemacht, doch die waren rasch vergriffen; ein Exemplar steht nach wie vor in seiner Werkstatt neben der Drechselbank. Nun überlegt er, noch einmal nachzulegen. «Vor Weihnachten wird das aber nichts mehr.» Das erzgebirgische Kunsthandwerk ist seit dem Frühjahr als immaterielles Kulturerbe anerkannt. Doch schon seit vielen Jahren werden immer wieder ausländische Holzfiguren mit Bezug zu der Region beworben - etwa in Online-Shops. Dagegen geht der Verband Erzgebirgischer Kunsthandwerker und Spielzeughersteller vor. Im Schnitt würden jeden Monat ein bis zwei Abmahnungen verschickt, erklärt Geschäftsführer Frederic Günther. Mitunter landen die Fälle auch vor Gericht. So hatte das Oberlandesgericht im Fall eines Onlinehändlers entschieden, dass die Werbung für ein Importprodukt mit dem Hinweis «im Erzgebirge-Stil» eine unzulässige Ausnutzung des guten Rufs erzgebirgischer Originale darstelle (Az.: 14 U 905/24). Die Beschwerde gegen das Urteil hatte der Bundesgerichtshof in diesem Jahr zurückgewiesen, sodass der Richterspruch rechtskräftig ist. Laut Günther dürfen nur vom Verband zertifizierte Manufakturen Warenzeichen wie «Erzgebirgisches Kunsthandwerk», «Echt Erzgebirge» oder «Seiffener Volkskunst» verwenden, ebenso das Verbandslogo. So soll sichergestellt werden, dass die Produkte wie Nussknacker, Engelfiguren, Pyramiden und Räuchermännchen auf traditionelle Weise in Handarbeit in der Region hergestellt werden. Zudem sollen Käufer die Garantie haben, dass Kunsthandwerk, das mit Bezug zum Erzgebirge beworben wird, diesen Qualitätsanforderungen entspricht. Deswegen geht der Verband auch gegen den Missbrauch der geografischen Herkunftsangabe vor.Verband mahnt Händler ab - manche Fälle landen vor Gericht
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Stinkefinger-Nussknacker kämpft gegen Billig-Kopien
Wem zeigt der Nussknacker hier den Stinkefinger? Die Geschichte hinter der rebellischen Holzfigur aus Seiffen.
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