17. Juli 2025 / Aus aller Welt

Zulassung der Block-Tochter als Nebenklägerin aufgehoben

Der Sorgerechtsstreit in der Hamburger Unternehmerfamilie Block ist der Hintergrund für den Strafprozess um Kindesentführung. Die Rolle der Kinder als Nebenkläger ist strittig.

Die Tochter Blocks kann zunächst nicht mehr als Nebenklägerin im Prozess gegen ihre Mutter auftreten (Archivbild).

Im Prozess gegen um die mutmaßliche Entführung zweier Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block hat das Landgericht Hamburg auch die Zulassung der Tochter als Nebenklägerin zunächst aufgehoben. Wie schon bei ihrem elfjährigen Bruder müsse zunächst geklärt werden, ob die 14-Jährige - die als Minderjährige rechtlich von ihrem Vater vertreten wird - als Nebenklägerin zugelassen werden könne oder ob ein Interessenkonflikt bestehe, sagte eine Gerichtssprecherin. 

Der Interessenkonflikt könnte demnach darin bestehen, dass der Vater zum einen selbst als Geschädigter und Nebenkläger in dem Prozess gegen seine Ex-Frau und Mutter der Kinder auftritt. Zum anderen ist in dem seit Jahren andauernden Sorgerechtsstreit auch gegen ihn ein Verfahren anhängig. 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Vater in einem gesonderten Verfahren die Entziehung Minderjähriger vor, weil er die Kinder im Sommer 2021 nach einem Besuch bei ihm in Dänemark nicht zur Mutter zurückgebracht hatte.

Auch dänisches Recht könnte greifen 

Die Frage, ob die Kinder als Nebenkläger zugelassen werden können, müsse auch mit der dänischen Seite geklärt werden, sagte die Gerichtssprecherin. Da sie bei ihrem Vater in Dänemark lebten, müsse gegebenenfalls auch das dortige Familienrecht berücksichtigt werden. 

Im Falle des Sohnes hatte unter anderem die Verteidigung der Mutter Beschwerde gegen dessen Zulassung als Nebenkläger eingelegt. Da das Landgericht ihr nicht entsprochen hatte, war sie vor das Oberlandesgericht gegangen, das die Zulassung in einer Eilentscheidung aufgehoben hatte. 

Gericht will am Freitag nächster Woche weiterverhandeln

Im Falle der Tochter kam das Landgericht mit seiner Entscheidung vom Mittwochabend einer in der Verhandlung am Dienstag erhobenen Beschwerde nach. 

Für die Klärung der rechtlichen Fragen hatte die Vorsitzende Richterin bereits am letzten Verhandlungstag die ursprünglich geplanten Verhandlungstermine am Freitag und kommenden Dienstag aufgehoben. Der Prozess soll nach den bisherigen Planungen des Gerichts am Freitag kommender Woche fortgesetzt werden. 

In der Verhandlung am vergangenen Dienstag hatten mehrere Verteidiger zudem die Aussetzung des Verfahrens beantragt. Die Entscheidung darüber dürfte am kommenden Freitag verkündet werden.

Block weist Anschuldigungen zurück

Christina Block ist angeklagt, die Entführung der beiden Kinder aus der Obhut ihres Vaters in Auftrag gegeben zu haben. Sie waren laut Anklage in der Silvesternacht 2023/24 von mehreren Männern gewaltsam ihrem Vater entrissen und von Dänemark nach Deutschland gebracht worden.

Block weist die Anschuldigung zurück - ebenso ihr der Beihilfe angeklagter Lebensgefährte, der frühere Sportmoderator Gerhard Delling, sowie die übrigen fünf Beschuldigten in dem Verfahren. 

Wegen der unklaren Zulassung des Sohnes als Nebenkläger hatte die Vorsitzende Richterin am Dienstag die nächsten Verhandlungstermine aufgehoben. Der Prozess soll nun am 25. Juni weitergehen.


Bildnachweis: © Marcus Brandt/Pool dpa/dpa
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